Leistungen,
die wir oder unsere Mitarbeiter in diesem Rahmen erbringen,
werden auf der Grundlage der
Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die privaten Krankenversicherungen / Beihilfe kommen dabei regelhaft
für die Kosten von medizinisch notwendigen Leistungen auf.
Für eine Behandlung besteht eine Leistungspflicht der Krankenkasse,
Auf Verlangen erbrachte,
medizinisch nicht notwendige ärztliche Leistungen (IGeL Leistungen)
werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
in der Regel nicht erstattet.
Gerne beraten wir Sie über die individuellen Möglichkeiten der Behandlung.
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